Beispiel
Sachverhalt:
Im Keller des Wohnhauses wurden durch die Bauherren Durchfeuchtungen im Fußboden und in den angrenzenden Kellerwänden bemängelt.
Aufgrund dieser Durchfeuchtungen wurden Undichtigkeiten in der vertikalen Bauwerksabdichtung vermutet und bei einer Ortsbesichtigung detailliert untersucht.
Feststellung:
Im Rahmen der Ortsbesichtigung sind insbesondere folgende Mängel festgestellt worden:
Fazit:
Die vorhandene Vertikalabdichtung des Gebäudes war demzufolge mangelhaft ausgeführt, da sie nicht den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entsprach. Die bemängelten Durchfeuchtungen konnten zweifelsfrei auf die mangelhafte Bauwerksabdichtung zurückgeführt werden.